Hohe Sicherheit
Bei der Femto-LASIK wird mit dem Femtosekundenlaser eine homogene, gleichmäßig dicke Hornhautlamelle erzeugt. Diese bleibt stabil auf dem Hornhautbett liegen und wirft in den seltensten Fällen Mikro-Falten (Striae) auf.
Sehr gute Ergebnisse
Durch die hohe Präzision des Lasers lässt sich das Ergebnis einer Femto-LASIK sehr exakt berechnen und die Korrektur der Fehlsichtigkeit wird noch präziser.
Voraussetzungen für die Femto-LASIK sind z.B.:
- Ihre Fehlsichtigkeit sollte in den letzten 1 1/2 bis 2 Jahren stabil gewesen sein
- Sie sollten volljährig sein
- bei einigen Erkrankungen muss eventuell von einer Operation abgeraten werden z.B. bei Keratoconus
Vorteile bei der Femto-LASIK sind z.B.:
- schnelle, schmerzfreie Behandlung
- neue Lebensqualität in wenigen Stunden
- sehr hohe Erfolgsquote und Patientenzufriedenheit
Übrigens: Einige Versicherungen bieten Vorsorgetarife an. Sollten Sie über solch eine Vorsorgeversicherung verfügen, werden Ihnen möglicherweise Kosten für ausgewählte augenmedizinische Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Kontaktlinsen oder das Augenlasern erstattet.
Eine Augenlaseroperation für die Behebung von Fehlsichtigkeiten (wie z.B. Femto-LASIK oder die Trans-PRK) kann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Ein amtsärztliches Attest ist nicht nötig. Das hat die Oberfinanzdirektion Münster am 10.07.2006 erklärt