Femto-LASIK

Wer klar sehen will, muss genau hinschauen können

In unseren Augen spiegelt sich die Welt. Rund 80 Prozent aller Sinneseindrücke nehmen wir Menschen durch die Augen wahr. Umso schöner, wenn wir die Signale aus unserer Umgebung auch ohne Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen klar empfangen können.

Femto-LASIK

Das Augen-Zentrum-Nordwest bietet bei der Behebung von Fehlsichtigkeiten mittels Augenlaserchirurgie auch das Verfahren der Femto-LASIK an.

Hierbei wird die oberste Hornhautschicht messerfrei mit einem Femtosekundenlaser gelöst. Es entsteht eine hauchdünne Hornhautlamelle (Flap), die zur Seite geklappt wird (Abb. 1). Dann trägt der Laser im darunterliegenden Hornhautgewebe einen vorab exakt berechneten Anteil ab, so dass der Brennpunkt nach der Behandlung genau auf der Netzhaut liegt (Abb. 2). Anschließend wird die Hornhautlamelle wieder zurückgeklappt. Sie haftet von selbst und schützt als körpereigenes Pflaster vollständig die Oberfläche des Auges (Abb. 3).

Der Heilungsprozess verläuft in der Regel rasch und schmerzfrei. Der Patient erreicht schnell die volle Sehkraft.

Hohe Sicherheit
Bei der Femto-LASIK wird mit dem Femtosekundenlaser eine homogene, gleichmäßig dicke Hornhautlamelle erzeugt. Diese bleibt stabil auf dem Hornhautbett liegen und wirft in den seltensten Fällen Mikro-Falten (Striae) auf.

Sehr gute Ergebnisse
Durch die hohe Präzision des Lasers lässt sich das Ergebnis einer Femto-LASIK sehr exakt berechnen und die Korrektur der Fehlsichtigkeit wird noch präziser.

Voraussetzungen für die Femto-LASIK sind z.B.:

  • Ihre Fehlsichtigkeit sollte in den letzten 1 1/2 bis 2 Jahren stabil gewesen sein
  • Sie sollten volljährig sein
  • bei einigen Erkrankungen muss eventuell von einer Operation abgeraten werden z.B. bei Keratoconus

Vorteile bei der Femto-LASIK sind z.B.:

  • schnelle, schmerzfreie Behandlung
  • neue Lebensqualität in wenigen Stunden
  • sehr hohe Erfolgsquote und Patientenzufriedenheit

Übrigens: Einige Versicherungen bieten Vorsorgetarife an. Sollten Sie über solch eine Vorsorgeversicherung verfügen, werden Ihnen möglicherweise Kosten für ausgewählte augenmedizinische Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Kontaktlinsen oder das Augenlasern erstattet.

Eine Augenlaseroperation für die Behebung von Fehlsichtigkeiten (wie z.B. Femto-LASIK oder die Trans-PRK) kann als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Ein amtsärztliches Attest ist nicht nötig. Das hat die Oberfinanzdirektion Münster am 10.07.2006 erklärt

 

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