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24.06.10
Blindenführhunde bei uns willkommen!Unsicherheit herrschte neulich bei uns in der Gemeinschaftspraxis, als ein Blindenführhund mit seinem Besitzer unsere Praxis betrat. Darf ein Blindenhund in eine Arztpraxis? Wird damit nicht die Hygiene einer Praxis gestört? Wir gestehen ein, dass auch wir uns zunächst falsch verhalten haben, als wir den Besitzer gebeten hatten, seinen Hund „draussen“ warten zu lassen. Da es sich bei Blindenhunden um speziell ausgebildete, in der Regel besonders disziplinierte Hunde handelt, ist eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination von Lebensmitteln unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass auch die Gefahr einer Übertragung durch Arthropoden als gering anzusehen ist. Bei der Mitnahme der Blindenhunde in Krankenhäuser sollten jedoch folgende Empfehlungen beachtet werden (aus: Weber DJ, Baker AS,. Rutala WA: Epidemiology and Prevention of Nosocomial Infections Associated with Animals in the Hospital. In: Hospital Epidemiology and Infection Control, C. Glen Mayhall (Ed.), pp. 1 09-1123, Williams & Wilkins, Baltimore 1996): 1. Nur speziell als Führungshunde ausgebildete Hunde dürfen in Gesundheitseinrichtungen mitgeführt werden. 2. Die Mitnahme von Blindenhunden ist nicht erlaubt, wenn sie krank sind, Fieber, gastrointestinale Erkrankungen, Flöhe oder Hautläsionen haben. 3. Gesunde und gepflegte Hunde, die ihren Besitzer führen, sind in allen Bereichen erlaubt, die auch allgemein dem Publikum offen stehen, wie Lobby, Cafeteria und offene Pflegestationen. Hier sollte sich der Besitzer des Hundes über die Möglichkeit eines Patientenbesuchs informieren. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand des Patienten abhängig zu machen. 4. Die Fütterung des Hundes innerhalb des Krankenhauses ist nicht gestattet. Die Defäkation des Hundes sollte außerhalb des Krankenhausgeländes erfolgen. 5. Dem Krankenhauspersonal und den Patienten ist es untersagt den Hund zu streicheln oder mit ihm zu spielen. 6. Nachdem die blinden Besucher ihrem Hund einen Platz zugewiesen haben, müssen sie sich vor dem direkten Kontakt mit Patienten die Hände waschen. 7. Folgende Umstände schränken den Besuch mit Hunden ein: Der Patient ist wegen respiratorischer, enteritischer oder anderer Infektionskrankheiten isoliert, oder er befindet sich in protektiver Isolierung (z.B. AIDS Patienten im fortgeschrittenem Stadium). Der Patient, obwohl er nicht protektiv isoliert ist, ist abwehrgeschwächt (z.B. immunsupprimierte Patienten, Patienten mit Antikörpermangelsyndrom) oder hat einen abwehrgeschwächten Zimmernachbarn. Der Patient befindet sich auf einer Intensivstation, Verbrennungsstation oder einer anderen, dem Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglichen Station des Krankenhauses. Der Patient oder ein Zimmernachbar hat eine Allergie gegen Hunde oder leidet unter einer schweren Hundephobie. Der Patient oder ein Zimmernachbar ist psychotisch, halluziniert, ist verwirrt oder hat eine geänderte Wahrnehmung der Realität und ist einer rationalen Erklärung nicht zugänglich. Wir, das Team aus Augenärzte Gemeinschaftspraxis und Augen-Zentrum-Ahaus, stellen damit klar: Blindenführhunde dürfen ihre Besitzer in unsere Sprechstunde begleiten!
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